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Gewinnspiel AGBs

  • 03.06.2009
    | 03.06.2009 | Gewinnspiel AGB

    Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele veranstaltet durch Universal Music International Division
    a division of Universal Music GmbH, Stralauer Allee 1, 10245 Berlin (im folgenden "Label").

     
    1. Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die das Label und/oder rechtlich verbundene Unternehmen auf den durch sie betriebenen Homepages durchführen und in denen auf diese Bedingungen verwiesen wird. Evtl. zusätzliche Bedingungen zu den einzelnen Gewinnspielen gehen diesen Bedingungen vor.

    2. Zur Teilnahme berechtigt an einem Gewinnspiel ist jede natürliche Person, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die lediglich beschränkt geschäftsfähig sind, sind vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen nur teilnahmeberechtigt, soweit das Label dies für das jeweilige Gewinnspiel ausdrücklich zulässt und der/die Sorgeberechtigte(n) wirksam zustimmen. Nicht teilnahmeberechtigt sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter des Labels und der rechtlich verbundenen Unternehmen, sowie deren Verwandte und Verschwägerte 1. und 2. Grades. Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Fall der Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch. Teilnahmevermittlungen über Teilnahme- und Eintragsdienste können nicht berücksichtigt werden.

    3. Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen teilnehmen. Gewinne können nicht an Dritte übertragen werden.

    4. Bei der Teilnahme am Gewinnspiel werden teilweise Pflichtangaben und teilweise freiwillige Angaben abgefragt, z.B. Name, Vorname, Anschrift, Alter und/oder Email- Adresse und/oder Telefonnummer. Sämtliche dieser persönlichen Daten werden vom Label entsprechend der Datenschutzerklärung und ggf. zusätzlich erteilter Einwilligungserklärung behandelt. Zur Teilnahme am Gewinnspiel müssen sämtliche Angaben – soweit Angaben gemacht werden – der Wahrheit entsprechen. Anderenfalls kann der Ausschluss erfolgen.

    5. Erfordert die Teilnahme an einem Gewinnspiel die Zusendung von Materialien, gilt folgendes: Teilnehmer wird keine strafbaren, diskriminierenden, jugendgefährdenden pornographischen, rassistischen und/ oder anderweitig extremistischen Inhalte dem Label zur Verfügung stellen bzw. uploaden und stellt das Label insofern von Ansprüchen Dritter frei. Ferner versichert jeder Teilnehmer, dass er alleiniger Inhaber aller Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von ihm übermittelten Materialien ist und stellt das Label insofern von allen Ansprüchen Dritter frei. Jeder Teilnehmer räumt dem Label das ausschließliche und übertragbare und im Übrigen unentgeltliche Recht ein, diese Materialien zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt zu nutzen. Jeder Teilnehmer überträgt zudem dem Label das Eigentum an den von ihm übermittelten Materialien. Eine Eigentumsübertragung findet nur dann nicht statt, wenn der Teilnehmer ausdrücklich und schriftlich gegenüber dem Label erklärt, dass er das Eigentum nicht übertragen möchte. Eine solche Erklärung muss spätestens 10 Tage nach Abschluss eines Gewinnspiels (Tag der Bekanntgabe des Gewinners) dem Label unter der im Impressum genannten Adresse zugegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist kann das Label alle übermittelten Materialien vernichten.

    6. Es wird keine Haftung für jegliche Probleme oder Mängel
    im Zusammenhang mit Computern, Verbindungen, Netzwerken etc. übernommen, die vom Teilnehmer für das Versenden einer Einsendung bis zum Einlangen in der Sphäre des Labels genutzt werden.

    7. Das Label übernimmt die Haftung für die an es übermittelten Materialien nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln seiner Mitarbeiter oder von ihm beauftragter Dritter.

    8. Das Label behält sich das Recht vor, bei Änderung der Rechtslage oder der Rechtsprechung oder aufgrund eines gerichtlichen Verbots die jeweiligen angekündigten Gewinne auszutauschen und durch andere Gewinne und Preise zu ersetzen, den jeweiligen Spielablauf zu ändern oder das Gewinnspiel insgesamt abzusagen. Dem evtl. bereits ermittelten Gewinner stehen in diesen Fällen keinerlei Ansprüche gegen das Label oder gegen rechtlich verbundene Unternehmen zu.

    9. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch das Label, deren Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte. Hierbei haftet das Label nicht für leicht fahrlässiges Verhalten dieser Personen bei der Gewinnerermittlung.

    10. Im Falle eines Gewinns wird der Teilnehmer in Textform (insbesondere per Post, Email oder per Fax) oder telefonisch benachrichtigt. Erfolgt die Benachrichtigung in Textform, ist der Gewinner verpflichtet, dem Label innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt der Benachrichtigung in der dort beschriebenen Form (rechtzeitige Absendung genügt) mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Erfolgt die Benachrichtigung telefonisch, wird das Label im Falle der persönlichen Nichterreichbarkeit des Gewinners, soweit technisch möglich, eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner muss innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt dieser Benachrichtigung in der dort beschriebenen Form (rechtzeitige Absendung genügt) dem Label mitteilen, ob er den Gewinn annimmt. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Fristen ist das Label berechtigt, einen neuen Gewinner zu ziehen und den Gewinn anderweitig zu vergeben. Ersatzansprüche des zunächst gezogenen Gewinners gegenüber dem Label sind ausgeschlossen.

    11. Sofern es sich bei den ausgelobten Gewinnen um Sachpreise handelt, zahlt das Label den Gegenwert nicht in Geld aus. Der Teilnehmer erklärt im Falle eines Gewinns (insbesondere bei Reisen), dass eventuelle Kosten, Spesen und sonstige Leistungen, die nicht als Gewinn oder als im Gewinn enthalten ausgelobt sind, vom ihm getragen werden. Weiterhin übernimmt das Label keinerlei Haftung für Schäden, die durch den Teilnehmer verursacht werden und wird von ihm insoweit von allen Ansprüchen Dritter freigestellt.

    12. Sofern der Teilnehmer gegen besondere Spielregeln oder diese Bedingungen verstößt, ist das Label jederzeit berechtigt, ihn von der Teilnahme ohne Vorankündigung auszuschließen.

    13. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    14. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Es gilt deutsches Recht. Sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als Gerichtsstand ausdrücklich Berlin als Sitz des Anbieters als vereinbart.

    Stand: 3.6.2009

Top Video

Gary Go Gary Go - Gary Go Trailer
Gary Go Gary Go - Gary Go Trailer

Releases

  • Gary Go | Gary Go (CD) Tonträger Audio Format: CD Album
    Andere: Gary Go
    VÖ: 06.11.2009 VÖ: 2009 Label: Polydor | CD Bestellnr.: 0602527082288 Polydor

    Gary Go ist der Newcomer des Jahres aus Großbritannien. Er war mit Lady GaGa auf ausgedehnter Europatournee, tourte mit Take That durch Großbritanniens Stadien und präsentierte mit "Wonderful" den mitreißenden Titeltrack zum Til Schweiger-Film "Männerherzen". Aber auch auf Albumlänge kann Gary Go überzeugen: Seine Stimme ist kraftvoll, die Texte clever, seine Melodien sind von Gitarre und Klavier dominiert. Kurzum, grandioser Pop mit Tiefgang – und wahnsinnig eingängige Hooks.

Releases Single

  • Gary Go | Wonderful (CD Single) Tonträger Audio Format: CD Single
    Andere: Gary Go
    VÖ: 09.10.2009 VÖ: 2009 Label: Polydor | CD Single Bestellnr.: Polydor

    Auf die Plätze, fertig, GO!

      Mit seiner Debütsingle „Wonderful“ liefert Gary Go den Titelsong zur Kinokomödie „Männerherzen“. Der Film - u.a. mit Nadja Uhl, Christian Ulmen und Jana Pallaske in den Hauptrollen -kommt am 8. Oktober deutschlandweit in die Kinos.

      In den Achtziger Jahren in London geboren wuchs Gary Go nur einen Steinwurf vom legendären Wembley-Statdion auf. Im zarten Alter von fünf Jahren nahm ihn sein Cousin mit zu den Aufnahme-Sessions seiner Band, die beim Indie-Label One Little Indian Records unter Vertrag war. Sein Cousin bewegte ihn dazu, aktiv mitzumachen und kleine Gesangparts für einige der Tracks beizusteuern. Dieses Erlebnis motivierte Gary Go dazu, im zarten Alter von acht Jahren seinen ersten richtigen Song "Stomach Ground" zu schreiben; er handelte von einem kleinen Dorf, das auf dem Bauch eines Menschen gelegen ist. Wem das jetzt allzu sehr nach den Fraggles klingt, braucht sich nicht zu wundern: Schließlich war Garys Vater früher einer der Produzenten von Jim Hensons Muppet Show.

      Weil Gary schon immer ein ausgeprägtes Gespür für große Melodien, organische Sounds und aufrichtige Texte hat, dauerte es nicht lange, bis Leute wie, Juliette Lewis, Carina Round und Joseph Arthur an ihn herantraten, um mit ihm zu arbeiten. Um sich weiterzuentwickeln und noch mehr vom Musikgeschäft kennen zu lernen, arbeitete er als nächstes für Artist Work, die Plattenfirma von Eurythmics-Hälfte Dave Stewart, und als Studio Assistent und Programmierer in den Londoner Townhouse Studios. Gary Go bewarb sich auch für einen Job in Peter Gabriels Real World Studios, den er aber nicht bekam. Peter Gabriel sagte am Ende des Vorstellungsgespräches zu ihm: "Ich habe den Eindruck, du solltest dich lieber auf deine eigene Musik konzentrieren!"

    Diesen Rat nahm Gary sich zu Herzen. Nach seinem USA-Aufenthalt, wo er in einem legendären Studio in New Jersey arbeitete, schrieb Gary Go eine Reihe von Songs, die ihm letztendlich einen Vertrag bei Decca Records bescherten.       

      Gemanagt wird Gary Go übrigens von niemand geringerem als dem Take That Frontmann Gary Barlow. Im Juni war er gemeinsam mit Take That auf deren ausverkaufter Stadiontour durch UK unterwegs. Zuvor veschaffte sich Gary Go und seine Band durch diverse Auftritte in London und auf UK-Festivals (Great Escape, V Festival, Latitude und T in The Park), sowie mit Gigs im Vorprogramm von The Feeling, Fratellis und The Script eine stetig wachsende Fanbase. Derzeit tourt Gary Go mit Lady Gaga durch Europa und begeistert bei den Live Shows sowohl die Fans als auch die Kritiker.

    Seine Stimme ist eindrucksvoll, gepaart mit schafsinnigen Texten und von Gitarre und Klavier dominierten Melodien, dies ergibt einen Sound, der vollkommen zugänglich ist, ohne dabei auf Ecken und Kanten zu verzichten. Die erste Single „Wonderful“ erscheint bei uns am 11. September 2009.

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